Wann ist ein Mangel am PKW so erheblich, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann?
Nach § 323 Abs. 5 BGB ist ein Rücktritt nämlich immer dann ausgeschlossen, wenn der Mangel lediglich „unerheblich“ ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof am 28.05.2014 (Az. VIII ZR 94/13) ein Urteil getroffen. Der Autokäufer wollte von dem Autohaus die Rückabwicklung des PKW-Kaufvertrages. Er hatte einen Neuwagen zu einem Preis von 29.953,00 gekauft. Nachdem das Fahrzeug … Weiterlesen