Anschlussbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern (wieder) in Gefahr? Undifferenzierte Berichterstattung schürt Verunsicherung betroffener Grundstückseigentümer!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.11.2015 (1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14) zwei Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Verhandlung an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Denn anders als das OVG Berlin-Brandenburg geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die in den Verfahren streitgegenständlichen Beitragsbescheide wegen vorherigen Ablaufs der Festsetzungsverjährung … Weiterlesen