Grundlage des vor dem Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13) geführten Prozesses war ein Unfall zwischen einer Radfahrerin, die keinen Helm trug und einem PKW. Der Autofahrer öffnete die Fahrertür seines geparkten Fahrzeuges ohne die Radfahrerin zu beachten. Es kam zur Kollision, da die Radfahrerin nicht mehr ausweichen konnte. Sie erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen. Durch das Tragen des Helmes wären diese Verletzungen geringer ausgefallen. Das OLG Schleswig hat der Radfahrerin eine Mitschuld von 20% zugesprochen, da mit Tragen des Helmes die Verletzungen geringer ausgefallen wären.
Neues Bußgeld für Fahrradfahrer
Für das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung soll künftig ein Bußgeld von bis zu 35,00 € erhoben werden, wenn ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist. Begründet wird dieser neue Bußgeldtatbestand mit den hohen Unfallrisiko beim Befahren eines Radweges in falscher Richtung. Eine entprechende Regelung, die es bereits gab, wurde 2009 … Weiterlesen