Löschungsansprüche gegen Jameda und andere Ärztebewertungsportale.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 20.02.2018 – VI ZR 30/17) hat entschieden, dass ein Anspruch auf dauerhafte Löschung des eigenen Arztprofils gegen die Arztbewertungsplattform Jameda besteht.