Gesetzesänderung – Nebenberuflich tätige Notärzte von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit
Einnahmen von Notärzten in Nebentätigkeit sind künftig von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit. Voraussetzung dafür ist, dass nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine entsprechende Vereinbarung über die Notarzttätigkeit getroffen wird. Wir empfehlen Ihnen daher bestehende Vertragsverhältnisse mit Notärzten aufzuheben und diese neu zu begründen. Nachdem die Deutsche Rentenversicherung und dieser folgend mehrere Sozialgerichte die Notarzttätigkeit als … Weiterlesen