Widerrufsrecht bei Gerüstbau-Vertrag: EuGH setzt Missbrauch Grenzen
Ein aktuelles Urteil mit Bedeutung für Bauunternehmer und private Bauherren Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-564/24) hat im März 2026 entschieden: Wer das Widerrufsrecht gezielt nutzt, um bereits erbrachte Bauleistungen kostenlos zu behalten, handelt möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Das ist eine wichtige Nachricht – für Handwerker und Bauunternehmer ebenso wie für private Bauherren. Der Fall: Gerüst gebaut, … Weiterlesen