Sowohl das Landgericht Kiel als auch das Amtsgericht Kiel haben ohne Einschränkungen den Geschädigten Schadenersatz für restlichen Treibstoff im Tank zu gesprochen. Die Argumentation der Versicherer, dass der Treibstoff abgepumpt und im Folgefahrzeug weiter verwendet werden könnte, wurde vom Amtsgericht Solingen abgelehnt.
Die Geschädigten sollten daher nach dem Unfall dem Sachverständigen auf den Weg geben, dass den Zeigerausschlag der Tankuhr und den Kilometerstand zeigt. Daneben gäbe es die Möglichkeit, die letzte Tankquittung aufzubewahren und Angaben zu machen wie viele Kilometer seit dem Zeitpunkt gefahren worden sind.
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