Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!

Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!
Das Umfahren einer roten Ampel verstößt nicht zwingend zu einem Rotlichtverstoß. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Zum Beispiel dann, wenn der Verkehrsteilnehmer auf ein Tankstellengelände neben der Kreuzung abbiegt und es so wieder verlässt, dass ihn die rote Ampel nicht mehr betrifft. (OLG Hamm, Az.: I RBs 98/13)

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