Mit dem Traktor die Blitzanlage blockiert – Ist das strafbar oder nicht?

Der Traktor vor der Blitzanlage

Der Verurteilte hat aus seiner Wut von einem mobilen Blitzer erwischt worden zu sein, eben diese etwa eine Stunde so blockiert, dass keine Messungen vorgenommen werden konnten. Zunächst nahm er sein Auto für die Blockierung zur Hilfe. Nachdem er aufgeffordert wurden dieses zu entfernen, fuhr er sein Atuo weg und holte seinen Traktor mit einem Zweiachsanhänger. Er ließ den Frontlader herunter, so dass der Traktor auch nicht abgeschleppt werden konnte.

Als dann die Polizei kam fuhr er den Traktor weg.
Dann wurde das Verfahren gegen den Verurteilten wegen einer Nötigung geführt. Er wurde zu 20 Tagessätzen á 15,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kassierte diese Entscheidung wieder und sagte eine Nötigung läge nicht vor, sondern eine Störung öffentlicher Betriebe.Wegen dieser Frage legte das Oberlandesgericht die Sache zur Entscheidung dem Bundesgerichtshof vor.
Der BGH sagte dann, dass auch diese rechtliche Würdigung nicht stimme, da ein direktes Einwirken auf die Sachsubstanz fehle.
Dieser Fall zeigt mal wieder, dass die gerichtlichen Entscheidungen auch durch anwaltliche Hilfe geprüft werden sollten.
Das Verfahren wurde nach Beantwortung diese Vorlagefrage vom BGH mit Beschluss vom 15.05.2013 (Az.: 1 StR 469/12) an das Oberlandesgericht zurück geben.