Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss nicht immer eine Kürzung der Leistungen seiner Kaskoversicherung fürchten.
Das Amtsgericht Papenburg (Urteil vom 10.03.2016 –Az.: 20 C 322/15 –) ist der Auffassung, dass das Fahren mit Sommerreifen im Winter zwingend eine Kürzung der Kaskoleistungen zur Folge hat. Die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und Klägers ist nicht deswegen gegeben, weil er mit Sommerreifen im Winter unterwegs war. Nach § 2 Abs. 3a StVO ist … Weiterlesen