Private Krankenversicherung muss Patienten auch die Prothesen-Wartung bezahlen
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 07.11.2018 – IV ZR 14/17 entschieden, dass private Krankenversicherungen auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle, Sehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte erstatten müssen. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich danach nicht nur auf die reinen Anschaffungskosten.