Pflicht zu Eintragung im Tranzparenzregister – Bußgeld droht

Seit dem 01.08.2021 besteht für Unternehmen eine Anmeldeverpflichtung zum Tranzparenzregister. Dieses wurde bereits am 01.10.2017 eingeführt und dient der Geldwäscheprävention durch Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den oder die wirtschaftlich Berechtigten einer Vereinigung. Das Transparenzregister als Auffangregister hat die wirtschaftlich Berechtigten jedoch bisher nicht ausgewiesen, wenn die Angaben aus einem anderen Register übernommen wurden. … Weiterlesen