Mit dem Smartphone eben mal die Emails geschickt oder eine SMS geschrieben. Das Handy am Steuer ist wohl eins der Delikte, welches am meisten vernachlässigt und daher missachtet werden.
Wer jedoch zu oft gegen das Handy-Verbot verstößt, riskiert ein Fahrverbot, so das Oberlandesgericht Hamm.
Wegen dieser beharrlichen Pflichtverletzung hat das Gericht als Nebenfolge ein Fahrverbot verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wies das Beschwerdegericht ab (3 RBs 256/13).
Normalerweise ist ein Bußgeld von 40,00 € fällig sowie ein Punkt in dem zukünftigen Fahreignungsregister. Ab 1.5.2014 ist dann ein Bußgeld von 60,00 € fällig.
Bei dem entschiedenen Fall hat das Gericht entschieden, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, so dass ein Bußgeld von 80,00 € vom Gericht ausgesprochen wurde. Da der Mann in den vergangenen beiden Jahren zweimal wegen der unerlaubten Nutzung des Mobilfunktelefons verurteilt worden ist sowie verschiedene Geschwindigkeitsüberschreitungen auf sein Konto gingen, darunter einmal unter Anordnung eines einmonatigen Fahrverbots, hat das Gericht eine beharrliche Pflichtverletzung angenommen.