Bei meinen Fahrschulvorträgen sowie in vielen Mandantengesprächen höre ich immer wieder, dass die Meinung kursiert, man könnte für Geld seine Punkte tauschen. Gerade wenn Mandanten viele Voreintragungen haben, klingt es verlockend die Punkte an „jemand‘ anderen abzugeben“.
Punkte zu verkaufen, geht jedoch nicht so einfach. Die Dienstleister, die solche Angebote machen meinen das wegen einer Gesetzeslücke möglich. Dabei ist es wie folgt:
Die Betroffenen schicken ihren Anhörungsbogen an diese Agentur. Dort werden dann Strohmänner- bzw. frauen gesucht, welche demjenigen ähnlich sehen, die auf dem Messfoto abgebildet sind. Auch das Alter und das Geschlecht sollten in etwa passen. Bei der Rücksendung fällt dann der Bußgeldstelle nicht auf, dass hier etwas nicht stimmt. Dann kann die Geldbuße gezahlt werden und die Punkte werden bei dem Strohmann ins Verkehrszentralregister eingetragen. Das ganze kostet dann meist eine Grundgebühr von 100,00 € und weitere 100,00 € pro Punkt.
Die Frage ist ja nun: Darf man das? Der Strohmann selbst darf sich selbst einer Tat straffrei bezichtigen. Aber durch das Eintragen der falschen Daten im Anhörungsbogen wird von dem Strohmann der Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt. Da der Strohmann das auch noch tat um sich selbst zu bereichern, ist das mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bedroht. Der eigentliche Verkehrssünder, der seine Punkte verkaufen wollte, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Auch wenn man ohne Hilfe solcher Agenturen einen anderen findet, der sich als Verkehrssünder ausgibt macht sich strafbar. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand der Verdächtigung Unschuldiger.
Es sollte daher zunächst geprüft werden, ob der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit rechtmäßig erhoben ist oder eine Einstellung erreicht werden kann. Das zahlt dann wenigstens auch eine Rechtsschutzversicherung. Ferner gibt es auch andere Möglichkeiten Punkte abzubauen.