Bundesgerichtshof bestätigt Regressansprüche gegen störende Zuschauer
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage bestätigt, dass Vereine die eigentlichen Verursacher (sog. Störer) für die ihnen vom DFB auferlegten Strafen in Regress nehmen können. Wir waren mit einer solchen Frage bereits vor mehreren Jahren befasst. Damals war der F.C. Hansa Rostock e.V. im Jahr 2003 aufgrund von „Flitzern“ während eines Spieles … Weiterlesen