Wie weit am Rand das mein Fahrzeug auf meinem eigenen Stellplatz stehen?

In die Kategorie „Kurioses“ gehört auch die In die Kategorie kuriose Urteile gehört auch die Entscheidung des Amtsgericht München vom 11.06.2013 – 415 C 3398/13. Nach dieser Entscheidung darf der Stellplatzinhaber sein Fahrzeug auf der gesamten Breite seiner Parkfläche ausnutzen, auch wenn dabei dem Stellplatznachbarn hierdurch das Einsteigen in sein Fahrzeug erschwert wird.

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PoliscanSpeed für das Amtsgericht Rostock nicht hinreichend überprüfbar! – FREISPRUCH

 

Das Jahr geht nun versöhnlich zu Ende!

Das Amtsgericht Rostock hat einen Betroffenen wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit freigesprochen. Das Besondere hierbei ist, dass es hierbei das so sehr umstrittene Messgerät PoliscanSpeed verwendet worden ist.

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