Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs­infektionen – Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbarten, dass Ärzte aufgrund der Corona-Epidemie vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen dürfen. Dies gilt auch für die Ausstellung einer Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach telefonischer Anamnese für bis zu zwei … Weiterlesen

Vergaberecht in Zeiten der „Corona-Krise“

In Zeiten von Krisen wird das geltende Vergaberecht, mehr als ohnehin schon, als Bremsklotz für schnelle Beschaffungen angesehen. Dabei gibt es jedoch bereits jetzt Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von beschleunigten Vergabeverfahren. I. Regelfristen verkürzen Bei einer „hinreichend begründeten Dringlichkeit“ können auch bei EU-weiten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen die vorgesehenen Regelfristen verkürzt … Weiterlesen

Corona – Was muss ich als Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Die Anzahl der Personen, die sich mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infiziert haben, nimmt auch in Deutschland stetig zu. Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine Vielzahl von behördlichen Anordnungen und Verfügungen getroffen. Diese haben erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Wir haben für Sie nachfolgend kurz die aus unserer Sicht derzeit wichtigsten Fragen beantwortet. 1. Erkrankung des … Weiterlesen

AU-Schein per App nicht zulässig

Trotz der Lockerung des in § 7 Abs. 4 S. 3 MBO-Ä geregelten, ärztlichen Fernbehandlungsverbots hat die ärztliche Beratung und Behandlung weiterhin grundsätzlich im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient zu erfolgen. Der persönliche Kontakt im Sinne einer guten Arzt-Patienten-Kommunikation wird auch im digitalen Zeitalter in den Vordergrund gestellt. Digitale Techniken sollen unterstützen, die persönliche … Weiterlesen

Das grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt unabhängig vom Zweck der Untersuchung

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigte in einer aktuellen Entscheidung, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland strengen Regeln – insbesondere denen des Embryonenschutzgesetzes – unterliegt und Ausnahmen nur nach Zustimmung der jeweiligen Ethikkommission zulässig sind. Nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt das Embryonenschutzgesetz, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. So muss grundsätzlich das Risiko schwerer Erbkrankheiten oder die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt bestehen. Bundesweit entscheiden die PID-Ethikkommissionen darüber, ob eine Untersuchung im Einzelfall erlaubt ist oder nicht.