„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“
Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.
Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.
Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen … Weiterlesen