Grundlage des vor dem Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13) geführten Prozesses war ein Unfall zwischen einer Radfahrerin, die keinen Helm trug und einem PKW. Der Autofahrer öffnete die Fahrertür seines geparkten Fahrzeuges ohne die Radfahrerin zu beachten. Es kam zur Kollision, da die Radfahrerin nicht mehr ausweichen konnte. Sie erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen. Durch das Tragen des Helmes wären diese Verletzungen geringer ausgefallen. Das OLG Schleswig hat der Radfahrerin eine Mitschuld von 20% zugesprochen, da mit Tragen des Helmes die Verletzungen geringer ausgefallen wären.
Piloten aufgepasst! Punkte in Flensburg können Pilotenlizenz gefährden!
Weil der Pilot auf der Straße zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, wurde dem Inhaber einer Fluglinzenz als Privatpilot die Lizenz nicht verlängert. Das zuständige Oberverwaltungsgericht deutete die zahlreichen Verkehrsverstöße dahingehend, dass der Pilot nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten seien. Somit bestätigte das Gericht die Entscheidung des … Weiterlesen