AU-Schein per App nicht zulässig

Trotz der Lockerung des in § 7 Abs. 4 S. 3 MBO-Ä geregelten, ärztlichen Fernbehandlungsverbots hat die ärztliche Beratung und Behandlung weiterhin grundsätzlich im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient zu erfolgen. Der persönliche Kontakt im Sinne einer guten Arzt-Patienten-Kommunikation wird auch im digitalen Zeitalter in den Vordergrund gestellt. Digitale Techniken sollen unterstützen, die persönliche … Weiterlesen

Das grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt unabhängig vom Zweck der Untersuchung

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigte in einer aktuellen Entscheidung, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland strengen Regeln – insbesondere denen des Embryonenschutzgesetzes – unterliegt und Ausnahmen nur nach Zustimmung der jeweiligen Ethikkommission zulässig sind. Nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt das Embryonenschutzgesetz, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. So muss grundsätzlich das Risiko schwerer Erbkrankheiten oder die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt bestehen. Bundesweit entscheiden die PID-Ethikkommissionen darüber, ob eine Untersuchung im Einzelfall erlaubt ist oder nicht.

Ermächtigte Krankenhausärzte sind nicht zur Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst verpflichtet

Um die Behandlung gesetzlich Versicherter auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sicherzustellen, organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen einen sog. Not- und Bereitschaftsdienst (ÄBD). Grundsätzlich sind alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtet, an diesem Notdienst teilzunehmen.
Das Bundessozialgericht entschied nunmehr, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet sind, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen. Entsprechende Regelungen in den jeweiligen Bereitschaftsdienstordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind rechtswidrig. Auch die Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung MV vom 24.11.2018 sieht in § 3 Abs. 1 eine Teilnahmeverpflichtung ermächtigter Ärzte vor.

Private Krankenversicherung muss Patienten auch die Prothesen-Wartung bezahlen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 07.11.2018 – IV ZR 14/17 entschieden, dass private Krankenversicherungen auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle, Sehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte erstatten müssen. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich danach nicht nur auf die reinen Anschaffungskosten.