„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“
Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.
Einstellung
So kann es gehen – Einstellung wegen Verjährung
Meine Mandantin beauftragte mich Anfang August mit der Verteidigung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes.
Mitte Juli soll meine Mandantin bei Rot über eine Ampel gefahren sein. Die Polizeibeamten wollen eben dies beobachtet haben und fuhren ihr nach, bis sie zu Hause ankam. Dort eröffneten sie ihr den Vorwurf. Sie erhielt noch einen Anhörungsbogen, den sie nach meinem Anraten ignorierte. In diesem wollte man meiner Mandantin noch einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen. Dieser wäre mit einem Monat Fahrverbot und vier Punkten bedroht gewesen.
Dann geschah lange nichts. Bis heute …
Vollmacht oder keine Vollmacht?
Manchmal sind es die Kleinigkeiten, die vor Punkten oder Fahrverbot schützen.
Entscheidend kann die Frage sein, ob der Bußgeldbescheid wirksam zu gestellt wurde. Wurde ein Rechtsanwalt schon vor dem Erlass des Bußgeldbescheides beauftragt, passiert es manchmal, dass die Bußgeldstelle an den falschen, hier den Rechtsanwalt, den Bußgeldbescheid zustellt. Was steckt dahinter?
Heute am Amtsgericht Schwerin – Rotblitzer
Heute stand der Termin zur Hauptverhandlung wegen Missachten des Rotlichts an der Kreuzung Wittenburger Berg / Obotritenring auf der Tagesordnung. Den Schwerinern wird dieser Blitzer sicherlich bekannt sein.