In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!)
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf gesperrten Fahrbahnen
Oft werden auf Autobahnen einzelne Fahrbahnen gesperrt, indem über der gesperrten Fahrbahn ein rotes Kreuz die Sperrung anordnet. Wenn es nun einen Stau auf der nicht gesperrten Fahrbahn gibt, ist man geneigt schnell auf der gesperrten Spur zu überholen. Kann man hier auch wegen zu schnellen Fahrens belangt werden? Hierüber musste das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden. … Weiterlesen