Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.

Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen … Weiterlesen

Neues Bußgeld für Fahrradfahrer

Für das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung soll künftig ein Bußgeld von bis zu 35,00 € erhoben werden, wenn ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist. Begründet wird dieser neue Bußgeldtatbestand mit den hohen Unfallrisiko beim Befahren eines Radweges in falscher Richtung. Eine entprechende Regelung, die es bereits gab, wurde 2009 … Weiterlesen

Piloten aufgepasst! Punkte in Flensburg können Pilotenlizenz gefährden!

Weil der Pilot auf der Straße zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, wurde dem Inhaber einer Fluglinzenz als Privatpilot die Lizenz nicht verlängert. Das zuständige Oberverwaltungsgericht deutete die zahlreichen Verkehrsverstöße dahingehend, dass der Pilot nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten seien. Somit bestätigte das Gericht die Entscheidung des … Weiterlesen

Fahrverbot für Steuersünder?

Steuersünder sollten nach dem Willen mehrerer Justizminister auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Diese Idee wurde bei einer Tagung in Binz wieder aufgewärmt. Dies träfe die Steuersünder mehr als die Geldstrafe so die Auffassung der Justizminister. Meines Erachtens sind Zweifel an der Zulässigkeit dieser Überlegung angebracht, da die Steuerhinterziehung mit dem Straßenverkehr gar nichts … Weiterlesen

Fehlender Fahrradhelm führt nicht zu einer Mitschuld!

Grundlage des vor dem Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13) geführten Prozesses war ein Unfall zwischen einer Radfahrerin, die keinen Helm trug und einem PKW. Der Autofahrer öffnete die Fahrertür seines geparkten Fahrzeuges ohne die Radfahrerin zu beachten. Es kam zur Kollision, da die Radfahrerin nicht mehr ausweichen konnte. Sie erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen. Durch das Tragen des Helmes wären diese Verletzungen geringer ausgefallen. Das OLG Schleswig hat der Radfahrerin eine Mitschuld von 20% zugesprochen, da mit Tragen des Helmes die Verletzungen geringer ausgefallen wären.

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