Nachbesichtigung nach Unfall nicht ohne konkreten Grund
Wer nach einem Verkehrsunfall schon einmal versucht hat, kennt es vielleicht. Nach dem ein selbst eingeholtes Sachverständigengutachten oder ein Kostenvoranschlag eingereicht wurde, verlangt oder bittet die gegnerische Versicherung darum das beschädigte Fahrzeug besichtigen zu dürfen, sog. Nachbesichtigung. Der kritischen Unfallgeschädigte vermutet richtig, dass der Versicherer den Schaden kleinrechnen will. Das Landgericht Potsdam (11 O … Weiterlesen